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© Printshop Gaul 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Annahme von Aufträgen durch die Printshop Gaul e.K. erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Annerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1. Preise

Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die im Angebot des Kunden genannten Preise sind freibleibend und gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde geltenden Auftragsdaten unverändert bleiben.

2. Urheberrecht

Der Kunde erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an der für Ihn zu vervielfältigenden Vorlage bzw. Berechtiger zur Vervielfältigung / Reproduktion des für Ihn zu bearbeitenden Materials zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen, etc. dennoch entstehen können, die Haftung. Geldscheine, Briefmarken, Ausweisdokumente etc. vervielfältigen wir nicht im Maßstab 1:1 und nicht in Farbe. Ebenso nehmen wir nicht Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen vor.

3. Lieferung

Liefertermine / Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Der Kunde hat erst nach Ablauf von fünf Werktagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326 BGB zu setzten. Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung durch uns Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, haften wir dafür insofern nur soweit, als uns hinsichtlich der Verzögerung grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Betriebsstörungen, sowohl in unserem Berieb, als auch in dem eines Zulieferers, wie z.B. Streik, Aussperrung, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Störung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Versand

Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche wegen der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsbestätigung verzichtet hatte.

Versandweg und Versandmittel, soweit nicht anders vereinbart, bleibt unserer Wahl überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Für den Gefahrenübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 447 BGB), und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

5. Gewährleistung

Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsausführung möglicherweise auftretende Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tonwertwiedergabe und dgl. werden vom Kunden als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Produktion verschuldet sind.Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Soweit die Ware mangelhaft ist, bleibt uns die Wahl der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung des Rechnungsbetrages für fehlerhafte Stücke. Mehrfache Nachbesserungen/Ersatzlieferungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die zweite Nachbesserung / Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns nach Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Für Verlust oder Beschädigung von an uns übergebene Originalen / Vorlagen wird Ersatz im Einzelfall geleistet. Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits, aber auch durch höhere Gewalt ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen/Vorlagen sind uns binnen drei Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat.

7. Zahlung

Rechnungen sind sofort zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Eine Überschreitung der Zahlungsfrist entbindet uns von vertraglichen Zusagen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlungen verlagen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 6,00 je Rechung gesondert berechnet. Kleinaufträge mit einem Nettowert unter € 50,00 welche nicht sofort beglichen werden, berechnen wir mit einem Mindermengenzuschlag von € 8,00.

8. Haftung für nicht abgeholte Originale

Für Originale / Vorlagen, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.

9. Verarbeitung elektronischer Daten

Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, das wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden, Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von Ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, das wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, wird dem Kunden die zusätzliche aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.

Der Kunde erklärt, dass die von Ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwertes gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Die vorstehenden Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfanges werden der Abrechnung zugrundegelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform. Der Kunde trägt die Kosten für von Ihm veranlasste beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei / oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten. Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass wir gemäß § 7 des UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten. Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.

10. Datenschutz und Sicherheit

Der Kunde wird gemäss Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Sofern wir Adressen für unsere Kunden verarbeiten, sind wir als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG tätig. Unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und auf die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auch soweit dies unsere Vertragspartner betrifft, verpflichtet. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor Zugriffen Dritter geschützt sind.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist sofern eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, der Ort unseres Geschäftssitzes Augsburg. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 20.06.2007

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